ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / NUTZUNGSBEDINGUNGEN CREWLIFE

§1 VERTRAGSPARTNER UND GELTUNG DIESER AGB

(1) Die CREWlife Holding GmbH, Boltzmannstr. 21, 14195 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Drtina, Lars Flügel, Florian Müller, Telefon: +49 30 346 556 110, E-Mail: info@crewlife.aero, Handelsregister Nr. HRB 191988 beim Registergericht Amtsgericht Berlin (nachfolgend "CREWlife") bietet über die Internetseite crewlife.aero sowie über weitere Zugangsmöglichkeiten über weitere Plattformen (iPhone Apps, Android Apps, etc.) Dienstleistungen für sog. fliegendes Personal und die Vermittlung von weiteren thematisch korrespondierenden Dienstleistungen und Produkten an.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen vertraglichen Beziehungen, die CREWlife mit dem Nutzer eingeht. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden auch bei Kenntnisnahme durch CREWlife nicht Vertragsbestandteil, es sei denn CREWlife stimmt ihrer Geltung bei Vertragsschluss ausdrücklich zu. Die AGB von CREWlife gelten selbst dann, wenn CREWlife die Leistung unter entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers vorbehaltlos ausführt. Entgegenstehende oder hiervon abweichende Bedingungen des Nutzers werden durch CREWlife nicht anerkannt. Änderungen, Ergänzungen und mündliche Vereinbarungen durch die Geschäftsführung oder durch Erklärungen anderer Personen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie von CREWlife durch eine vertretungsberechtigte Person ausdrücklich bestätigt werden.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB. Verbraucher ist nach § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

§2 GEGENSTAND DIESES VERTRAGES

(1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung einer Software durch CREWlife für Flugbegleiter und hauptberufliche Piloten zur Planung und Organisation von Flugdaten und Kommunikation mit anderen Flugbegleitern und/oder Piloten, durch welche der Nutzer die Möglichkeit und die Berechtigung erhält, auf eine Softwareapplikation, welche auf einem anbietereigenen Server von CREWlife gehostet wird, mittels Telekommunikation zuzugreifen und die Funktionalitäten der Softwareapplikation im Rahmen dieses Vertrages zu nutzen. Zu diesem Zweck stellt CREWlife dem Nutzer das Softwareprodukt zur Nutzung bereit.

(2) Ebenso ist die Aufbereitung von Flugstundenübersichten und Dienstplänen zur Vorbereitung einer Steuererklärung sowie die Vermittlung von steuerberatenden Leistungen Gegenstand dieses Vertrages. CREWlife übernimmt in diesem Fall ausschließlich die Vermittlung zwischen dem Nutzer und einem Steuerberater. Sämtliche diesbezüglichen Vertragsbeziehungen werden ausschließlich zwischen dem Nutzer und dem Steuerberater an.

(3) Soweit CREWlife weitere Leistungen gegenüber dem Nutzer anbietet, so bietet CREWlife diese weiteren Leistungen ausschließlich unter Berücksichtigung der dafür geltenden besonderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Grundsätzlich können Sie die MyRoster-Webseiten aufrufen, ohne irgendwelche Angaben über Ihre Person zu machen. Ihr Besuch auf den MyRoster-Webseiten wird protokolliert. Bei diesen Zugriffsdaten werden hierbei nur erfasst:

§3 REGISTRIERUNG

(1) Für die Nutzung der Leistungen von CREWlife ist die Erstellung eines Nutzeraccounts durch den Nutzer notwendig. Um das Angebot und die Leistungen von CREWlife nutzen zu können ist es notwendig, dass der Nutzer vollständige und wahrheitsgemäße Angaben an CREWlife übermittelt. Mit Absenden der Registrierung macht der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Nutzervertrages für den von CREWlife auf seiner Internetseite betriebenen Marktplatz.

(2) Der Nutzer kann seine Eingaben während der Registrierung jederzeit korrigieren, indem er den Button "Zurück" im Browser wählt und dann die entsprechende Änderung vornimmt. Durch Schließen des Webbrowsers kann der Nutzer die Registrierung jederzeit abbrechen.

3) CREWlife behält sich das Recht vor das Angebot auf Abschluss eines Nutzervertrages mit dem Nutzer abzulehnen.

§4 LEISTUNGEN VON CREWLIFE

(1) CREWlife verpflichtet sich die Vertragssoftware auf einem von ihr betriebenen Server zu hosten und für den Nutzer über eine ihm mitzuteilende URL oder sonstige Applikation erreichbar und nutzbar zu machen. Hierzu gehören z.B.

a) CREWlife bietet über die Funktion "Flugbuch" eine Schnittstelle zum Download von Dienstplänen, Layoverinformationen und/oder Gehaltsabrechnungen sowie weitere Informationen, welche durch die Airline bereitgestellt werden. b) CREWlife bietet über die Funktion "Messenger" ein Kommunikationstool zur Verfügung, mit welchem mit anderen Nutzern Nachrichten und sonstige Informationen ausgetauscht werden.

c) CREWlife bietet über die Funktion "MyRoster" eine Schnittstelle an, über welche von der Airline bereitgestellte Flugstundenübersichten oder Dienstpläne in einem hierfür standarisierten Dateiformat zur vorbereitenden Auswertung für Angaben im Rahmen einer Steuererklärung importiert werden können.

(2) CREWlife verpflichtet sich, alle technischen Vorkehrungen zu treffen, die notwendig sind, um eine Verfügbarkeit von mindestens 98% im Jahresmittel zu gewährleisten. Wird dieses Level nicht erreicht steht jeder Partei das Recht zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrages zu.

(3) CREWlife verpflichtet sich die Funktionsfähigkeit der Software laufend zu überwachen und auftretende Softwarefehler unverzüglich nach Kenntniserlangung zu beseitigen. Gleichwohl ist dem Nutzer bekannt, dass Software nicht fehlerfrei sein kann. Ein Fehler liegt jedoch insbesondere dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung von CREWlife angegebenen Funktionen nicht erfüllt, falsche Ergebnisse bei Rechenoperationen liefert, den Betrieb unkontrolliert abbricht oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.

(4) Die Leistungen von CREWlife sind für den Nutzer kostenlos, soweit der Nutzer nicht auf die hierfür anfallenden Kosten hingewiesen wird.

5) Darüber hinaus bietet CREWlife verschiedene Vermittlungsleistungen, insbesondere im Bereich der Steuerberatung an. Durch CREWlife werden keine steuerberatenden Leistungen angeboten. Sämtliche steuerberatenden Leistungen und Informationen werden unmittelbar durch den von CREWlife vermittelten Steuerberater erbracht. Dies gilt auch dann, wenn CREWlife im Wege der Zahlungsabwicklung die Rechnungsstellung des Steuerberaters unterstützt. Die Leistungen des Steuerberaters werden dem Nutzer im Rahmen eines Vertrags zugunsten Dritter mit dem jeweiligen Steuerberater angeboten. Die Leistungsbeziehung und auch die Haftungsbeziehung für steuerberatende Leistungen kommen somit unmittelbar zwischen Nutzer und Steuerberater zustande. Die steuerberatende Leistung erfolgt ausschließlich durch den jeweiligen Vertragspartner im Rahmen eines gesonderten Vertrages.

6) Um Leistungen von CREWlife in Anspruch nehmen zu können ist es notwendig, dass der Nutzer personenbezogene Angaben in seinem Nutzeraccount macht. CREWlife wird sämtliche Daten vertraulich und im Einklang mit den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für den Nutzer speichern und ausschließlich zur Erbringung der angebotenen Leistungen nutzen und verwenden. Der Nutzer erklärt mit der Registrierung seine ausdrückliche Einwilligung, dass seine personenbezogenen Daten zur Vermittlung und zur Durchführung der gewünschten steuerberatenden Leistung an einen Steuerberater weitergegeben werden. Die durch den Nutzer in seinem Nutzeraccount gemachten Angaben zu personenbezogenen Daten können jederzeit durch den Kunden eingesehen, geändert oder gelöscht werden.

(7) Sämtliche Leistungen von CREWlife beziehen sich ausschließlich auf die diesen Dienst unterstützenden Airlines, welche auf der Internetseite von CREWlife angegeben sind.

§5 PFLICHTEN DES NUTZERS

(1) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nur höchstpersönlich zu nutzen.

(2) Der Nutzer ist verpflichtet gegenüber CREWlife wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen.

(3) Der Nutzer verpflichtet sich die ihm bzw. den Nutzern zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sowie Identifikations- und Authentifikations-Sicherungen vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Sollte das Passwort des Nutzers einem Dritten zu Kenntnis gelangen ist der Nutzer verpflichtet unverzüglich ein neues Passwort für seinen Nutzeraccount festzulegen oder CREWlife darüber zu informieren, dass das Nutzerpasswort einem Dritten bekannt ist.

(4) Der Nutzer verpflichtet sich die Vertragssoftware nicht missbräuchlich zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere keine Informationsangebote mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten zu übermitteln oder auf solche Informationen hinzuweisen, die der Volksverhetzung dienen, zu Straftaten anleiten oder Gewalt verherrlichen oder verharmlosen, sexuell anstößig bzw. pornographisch sind, geeignet sind, Kinder oder Jugendliche sittlich schwer zu gefährden oder in ihrem Wohl zu beeinträchtigen oder das Ansehen von CREWlife schädigen können;

(5) Der Nutzer verpflichtet sich jedweden Versuch zu unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Software, die von CREWlife betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von CREWlife unbefugt einzudringen.

(6) Der Nutzer stellt CREWlife von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Vertragssoftware durch ihn beruhen oder mit seiner Billigung erfolgen oder die sich insbesondere aus datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Vertragssoftware verbunden sind. Erkennt der Nutzer oder muss er erkennen, dass ein solcher Verstoß droht, besteht die Pflicht zur unverzüglichen Unterrichtung von CREWlife.

(7) Der Nutzer verpflichtet sich die an CREWlife übermittelten Daten regelmäßig und gefahrentsprechend, mindestens jedoch einmal täglich, zu sichern und eigene Sicherungskopien zu erstellen, um bei Verlust der Daten und Informationen die Rekonstruktion derselben zu gewährleisten.

(8) Der Nutzer ist verpflichtet vor der Versendung von Daten und Informationen diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.

(9) Der Nutzer verpflichtet sich bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrages seine im System vorhandenen Datenbestände durch Download zu sichern, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass nach Beendigung des Vertrages auf diese Datenbestände kein Zugriff durch den Nutzer mehr möglich ist.

§6 NUTZERINFORMATIONEN

(1) Ein außergerichtliches Beschwerde- oder Rechtsbehelfsverfahren, dem CREWlife unterworfen ist, gibt es nicht.

(2) Der Nutzer kann den Vertragstext abspeichern, indem er durch die Funktion seines Browsers "Speichern unter" die betreffende Internetseite auf seinem Computer sichert. Durch die Druckfunktion seines Browsers hat er zudem die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. CREWlife speichert die Vertragstexte und macht dem Nutzer diese auf Wunsch per Email zugänglich.

(3) Das Angebot von CREWlife ist keinem besonderen Verhaltenskodex unterworfen.

§7 WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht:

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

CREWlife Holding GmBH Löhleinstr. 17 14195 Berlin

info@crewlife.aero

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können das Muster-Widerrufsformular. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z.B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs:

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns seinen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- Ende der Widerrufsbelehrung-

§8 NUTZUNGSRECHT

(1) Der Nutzer erhält das nicht ausschließliche, auf die Laufzeit dieses Vertrages zeitlich beschränkte einfache Nutzungsrecht, auf die Vertragssoftware mittels Telekommunikation zuzugreifen und mittels eines Browsers oder einer von CREWlife zum Download bereitgestellten Applikation die mit der Vertragssoftware verbundenen Funktionalitäten gemäß diesem Vertrag zu nutzen. Darüber hinausgehende Rechte, insbesondere an der Vertragssoftware oder der Betriebssoftware stehen ausschließlich CREWlife zu.

(2) Der Nutzer ist nicht berechtigt die Vertragssoftware über die nach Maßgabe dieses Vertrages erlaubte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere steht dem Nutzer nicht das Recht zu, die Vertragssoftware ganz oder teilweise zu vervielfältigen, zu veräußern und/oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insbesondere nicht zu vermieten oder zu verleihen.

(3) Im Falle einer unberechtigten Nutzungsüberlassung hat der Nutzer CREWlife auf Verlangen unverzüglich sämtliche Angaben zur Geltendmachung der Ansprüche gegen den Dritten zu machen.

(4) Soweit CREWlife dem Nutzer fremde, d.h. von Dritten erstellte Software zur Nutzung überlässt, sind die dem Nutzer eingeräumten Nutzungsrechte dem Umfang nach auf die Nutzungsrechte beschränkt, welche CREWlife an dieser Software eingeräumt wurden. Auf Verlangen des Nutzers verpflichtet sich CREWlife dem Nutzer den Umfang der von ihm von dem Dritten eingeräumten Nutzungsrechte offenzulegen.

§9 HAFTUNG

(1) Eine Haftung von CREWlife ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung von CREWlife ist insbesondere für die Verwendung der durch CREWlife erstellten Auswertungen im Rahmen von Steuererklärungen ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Gewährleistung für die Benutzung oder die Ergebnisse der Benutzung des Dienstes oder Daten im Sinne der Richtigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit, Verlässlichkeit durch den Anbieter ausgeschlossen.

(3) Der Nutzer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass CREWlife nicht für direkte, indirekte, Neben-, besondere, Folgeschäden, verschärften Schadensersatz oder alle sonstigen Schäden haftet, einschließlich entgangenen Gewinns, Goodwill, Benutzung, Daten- oder sonstige immaterielle Verluste, die aus der Nutzung oder Unfähigkeit der Verwendbarkeit der Auswertungsergebnisse oder Daten oder der Beschaffung von Ersatzwaren und/oder Dienstleistungen, die aus der Nichtverwendbarkeit der Auswertungen oder eines darin enthaltenen Mangels entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

(4) Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Nutzers aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit durch die Nutzung der Leistungen von CREWlife, sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von CREWlife, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(5) CREWlife haftet nicht für Schäden aus dem zwischen dem Nutzer und dem Steuerberater geschlossenen Vertrag oder Beratungsfehlern des Steuerberaters. Als Vertrag zugunsten Dritter entsteht eine unmittelbare Leistungsbeziehung ausschließlich zwischen Nutzer und Steuerberater.

§10 VERTRAGSDAUER UND KÜNDIGUNG

(1) Der Vertrag zwischen dem Nutzer und CREWlife wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann durch den Kunden jederzeit ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Erklärung der Kündigung in Textform (z.B. E-Mail) an die im Impressum angegebene Adresse. Mit Wirksamwerden der Kündigung wird CREWlife den Account des Nutzers sperren.

(2) Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung bleibt unberührt. Ein Recht zur außerordentlichen Kündigung liegt für CREWlife insbesondere dann vor, wenn

a) der Kunde unvollständige und unwahre Angaben gegenüber CREWlife gemacht haben,

b) das Angebot von CREWlife durch den Kunden missbräuchlich und nicht in Übereinstimmung mit diesen Bestimmungen genutzt wird

§11 VERTRAGSWIDRIGE NUTZUNG

CREWlife ist berechtigt, bei rechtswidrigem Verstoß des Nutzers gegen eine der in diesem Vertrag festgelegten wesentlichen Pflichten den Zugang zur Vertragssoftware und zu dessen Daten zu sperren. Der Zugang wird erst dann wiederhergestellt, wenn der Verstoß gegen die betroffene wesentliche Pflicht dauerhaft beseitigt bzw. die Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer angemessenen strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber CREWlife sichergestellt ist. Eine Sperrung des Nutzeraccounts befreit den Nutzer nicht von ihm gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen.

§12 AKTUALISIERUNG DER SOFTWARE

(1) CREWlife behält sich das Recht vor, die in der Vertragssoftware enthaltenen Leistungen und/oder Funktionalitäten zu erweitern, zu verringern, zu verändern oder sonstige Weiterentwicklungen an der Vertragssoftware vorzunehmen. Im Falle der Verringerung der Leistungen und/oder Funktionalitäten an der Vertragssoftware steht dem Nutzer ein außerordentliches Kündigungsrecht dieses Vertrages zu, soweit das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung mehr als unwesentlich beeinträchtigt ist und die Parteien keine sonstige Regelung zur Fortsetzung dieses Vertrages vereinbaren können.

(2) Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der Vertragssoftware sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen dürfen nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, soweit dies aus technischen Gründen notwendig ist. Im Übrigen verpflichtet sich CREWlife derartige Maßnahmen nicht zu üblichen Geschäftszeiten durchzuführen.

§13 DATENSCHUTZ UND DATENSICHERHEIT

(1) Beide Parteien werden die jeweils anwendbaren, insbesondere die im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen beachten und ihre im Zusammenhang mit dem Vertrag eingesetzten Beschäftigten auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG verpflichten, soweit diese nicht bereits allgemein entsprechend verpflichtet sind.

(2) CREWlife ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust bei Computerabsturz und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf diese Daten zu treffen. Zu diesem Zweck wird CREWlife regelmäßige Backups vornehmen und Firewalls u.Ä. installieren. Zugangsdaten (Benutzernamen und Kennwörter), die dem geschützten Datenzugriff durch den Nutzer dienen, dürfen unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer selbst oder durch CREWlife personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insbesondere datenschutzrechtlichen Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Falle eines Verstoßes CREWlife von Ansprüchen Dritter frei. CREWlife wird personenbezogene Daten des Nutzers ausschließlich zur Erbringung der Leistungen aus diesem Vertrag speichern, verwenden und nutzen. Eine Weitergabe personenbezogener Daten erfolgt nicht, es sei denn, der Nutzer hat dies z.B. durch die Inanspruchnahme eines entsprechenden Dienstes von CREWlife bestätigt.

(4) Es wird klargestellt, dass der Nutzer sowohl allgemein im Auftragsverhältnis als auch im datenschutzrechtlichen Sinne "Herr der Daten" bleibt (§ 11 BDSG). Der Nutzer ist hinsichtlich der Verfügungsbefugnis und des Eigentums an sämtlichen kundespezifischen personenbezogenen Daten (eingegebene Daten, verarbeitete, gespeicherte Daten, ausgegebene Daten) Alleinberechtigter. CREWlife nimmt keinerlei Kontrolle der für den Nutzer gespeicherten Daten und Inhalte bezüglich einer rechtlichen Zulässigkeit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung vor; diese Verantwortung übernimmt ausschließlich der Nutzer. CREWlife ist nur berechtigt, die kundespezifischen personenbezogenen Daten ausschließlich nach Weisung des Nutzers (z.B. zur Einhaltung von Löschungs- und Sperrungspflichten) und im Rahmen dieses Vertrages zu verarbeiten und/oder zu nutzen; insbesondere ist es CREWlife verboten, ohne vorherige Zustimmung des Nutzers die kundenspezifischen Daten Dritten auf jedwede Art zugänglich zu machen. Dies gilt auch, wenn und soweit eine Änderung oder Ergänzung von kundenspezifischen Daten erfolgt. Hingegen ist CREWlife im Rahmen des datenschutzrechtlich Zulässigen während der Geltung dieses Vertrages zur Verarbeitung und Verwendung der Daten des Nutzers (z.B. Abrechnungsdaten zwecks Abrechnung von Leistungen gegenüber dem Nutzer) berechtigt.

(5) Soweit der Nutzer darüber hinausgehende personenbezogene Daten an CREWlife übermittelt erklärt sich der Nutzer durch die Verwendung der Funktion und die Übertragung der Daten damit einverstanden, dass seine weitergehenden personenbezogenen Daten, wie z.B. die von ihm zur Auswertung seiner Dienst- und/oder Flugplänen eingegebenen und/oder hochgeladenen Daten zur Erstellung der Auswertung, von CREWlife zur Auftragsdatenverarbeitung gespeichert werden. Die Auftragsdatenverarbeitung.

(6) CREWlife trifft die technischen und organisatorischen Sicherheitsvorkehrungen und Maßnahmen gemäß der Anlage zu §9 BDSG. Der Nutzer ist grundsätzlich nicht berechtigt Zugang zu den Räumlichkeiten mit der Vertragssoftware, Server und Betriebssoftware sowie sonstigen Systemkomponenten der Vertragssoftware zu verlangen. Hiervon unberührt bleiben Zutrittsrechte des Datenschutzbeauftragten des Nutzers nach schriftlicher Anmeldung zur Prüfung der Einhaltung der Erfordernisse gemäß Anlage zu §9 BDSG sowie des sonstigen gesetz- und vertragskonformen Umgangs von CREWlife mit personenbezogenen Daten im Rahmen des Betriebs der Vertragssoftware.

§14 HÖHERE GEWALT

(1) CREWlife ist von der Verpflichtung zur Leistung aus diesem Vertrag befreit, wenn und soweit die Nichterfüllung von Leistungen auf das Eintreten von Umständen höherer Gewalt nach Vertragsabschluss zurückzuführen ist.

(2) Als Umstände höherer Gewalt gelten zum Beispiel Krieg, Streiks, Unruhen, Enteignungen, kardinale Rechtsänderungen, Sturm, Überschwemmungen und sonstige Naturkatastrophen sowie sonstige von CREWlife nicht zu vertretende Umstände. [Insbesondere Wassereinbrüche, Stromausfälle und Unterbrechungen oder Zerstörung datenführender Leitungen.]

(3) Jede Vertragspartei hat die andere Vertragspartei über den Eintritt eines Falles von höherer Gewalt unverzüglich und in Textform in Kenntnis zu setzen.

§15 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und seine Wirksamkeit entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von CREWlife.

(3) Für Verbraucher und für sonstige Personen mit gewöhnlichem Sitz oder Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Für Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt in einem Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie des deutschen Verbraucherschutzrechts Anwendung. Unabhängig von dieser Rechtswahl gilt für Verbraucher stets auch das zwingende Verbraucherschutzrecht des Staates, in dem sie zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für Leistungen und Zahlungen sowie sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten, der Sitz von CREWlife. Bei Endverbrauchern sind Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Nutzers. Hat der private Endverbraucher keinen Wohnsitz innerhalb der Europäischen Union, so ist der Gerichtsstand am Sitz von CREWlife. Im Verkehr mit Endverbrauchern innerhalb der Europäischen Union kann auch das Recht am Wohnsitz des Endverbrauchers anwendbar sein, sofern es sich zwingend um verbraucherrechtliche Bestimmungen handelt.

(5) Soweit eine oder mehrere der Klauseln dieses Vertrages unwirksam sind oder im Laufe der Zeit werden sollten, bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Klauseln treten die gesetzlichen Regelungen. Die gesetzlichen Regelungen gelten auch im Falle einer Regelungslücke.

(6) Die Vertragsparteien werden sich gegenseitig umgehend über alle Umstände, die für die Durchführung dieses Vertrages von Bedeutung sein könnten, unterrichten.

(7) Anfallende Internet-Verbindungskosten (Telekommunikationskosten) trägt der Nutzer selbst.

(8) CREWlife behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, soweit dies notwendig erscheint, z.B. aufgrund einer geänderten Gesetzeslage, und der Vertragspartner hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt wird. CREWlife wird den Nutzer im Falle der Änderung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich oder in Textform informieren. Der Nutzer kann der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in diesem Fall innerhalb einer dann mitzuteilenden angemessenen Frist widersprechen. Widerspricht der Nutzer der Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht oder nicht rechtzeitig, so werden diese nach Ablauf der angemessenen Frist Bestandteil des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages.

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Stand: Dezember 2017